1972 hat die UNESCO das "Internationale Übereinkommen zum Schutz des
Kultur- und Naturerbes der Welt" verabschiedet. Zwischenzeitlich wurde das
Abkommen von mehr als 180 Staaten unterzeichnet. Es ist das international
bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutze
ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Demnach liegt die Verantwortung für den Schutz eines Kultur- oder Naturgutes, das einen
"außergewöhnlichen universellen Wert" besitzt, nicht nur allein
in der Hand des Ursprungsstaates, sondern fällt vielmehr unter die Obhut der gesamten Menschheit. Ein eigens
von der UNESCO eingerichtetes zwischenstaatliches Komitee, das sogenannte UNESCO-Welterbekomitee,
prüft jährlich, welche Anträge von Stätten zur Aufnahme in die Liste des UNESCO
Welterbes neu berücksichtigt werden. Dabei prüft das UNESCO-Welterbekomitee, ob
die von den Mitgliedsstaaten vorgeschlagenen Stätten die in der UNESCO-Welterbekonvention
festgelegten Kriterien erfüllen. Grundvoraussetzungen, die in jedem Fall
erfüllt werden müssen, sind der universelle Wert, die Einzigartigkeit und die
Authentizität eines Kulturerbes sowie die Integrität einer Naturerbestätte.
Hinzu kommt eine Zukunftsprognose:
Das Welterbegut muss dauerhaft angemessen geschützt und erhalten werden.
Aus diesem Grund werden die gesetzlichen Schutzbestimmungen wie z. B.
Stadtentwicklungs- und Bebauungspläne oder Bestandsschutzvorgaben genau
geprüft, wird ein Managementplan gefordert und ebenfalls analysiert. Auch wird
erwartet, dass genügend Sachmittel und Personal vorhanden sind, um die Erhaltung
der vorgeschlagenen Welterbestätte zu garantieren. Schon die Darstellung der Aufnahmekriterien lässt erkennen, wie
aufwendig, anspruchsvoll, ja elitär, dieses Aufnahmeverfahren ist. Es reicht
nicht aus, nur umfangreich begründete Bewerbungsunterlagen einzureichen,
sondern der Antragsteller muss auch für den Fall einer Ernennung sicherstellen,
dass das neue Welterbe auf Dauer geschützt und gepflegt wird. Auch muss dem
Informationsbedürfnis der Bevölkerung und von Besuchern durch ein Welterbe-Informationszentrum
Rechnung getragen werden. Trotzdem ist der Andrang, in die UNESCO-Liste
aufgenommen zu werden, ungebrochen - bringt sie dem Kandidaten neben
Anerkennung und Prestige doch auch massive wirtschaftliche Vorteile.
Das UNESCO-Prädikat kann zu einer erheblichen Wertsteigerung einer Stadt bzw. einer ganzen Region führen. Mittlerweile gibt es weltweit einen richtigen Welterbe-Tourismus. Es haben sich sogar Reiseagenturen auf die Vermarktung von UNESCO Welterbe- Gebieten und Stätten spezialisiert. Empirische Untersuchungen zeigen, dass sich durch eine Welterbe Nominierung eine massive Steigerung von Besucherzahlen erreichen lässt, mit allen Vorteilen für die Gastronomie, die Hotellerie sowie den gesamten Tourismus, insbesondere durch die Schaffung von Arbeitsplätzen.